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Unternehmer müssen einen Jahresabschluss vorweisen. Laufende Bilanzen werden zum Jahresende erstellt. Börsennotierte Unternehmen sind zusätzlich verpflichtet, Zwischenbilanzen vorzulegen. Bei der Bilanzierung hat der Kaufmann unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen: Einerseits muss er mit dem Jahresabschluss handels- und steuerrechtliche Vorschriften beachten. Andererseits möchte er die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bilanzpolitisch gestalten. Große und mittelgroße Unternehmen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, sich einer Jahresabschlussprüfung zu unterziehen, die von einem externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt wird.
Wir von Otto & Kollegen unterstützen Sie mit unseren vielfältigen Services zum Thema Jahresabschluss und Bilanzen. Wir erstellen Jahresabschlüsse und Bilanzen für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Auf Wunsch erledigen wir alle anfallenden Vorarbeiten, überprüfen Ihre Abschlusserstellung und führen eine freiwillige Jahresabschlussprüfung durch.
Unsere Leistungen für Sie:
- Jahresabschlussarbeiten
- Jahresabschlusserstellung
- Erstellung von Überschussrechnungen
- Unterstützung bei der Vorbereitung von gesetzlichen Pflichtprüfungen
- Durchführung von freiwilligen Prüfungen mit Berichterstattung
- Berichtsanalyse.
Aufstellung von Jahresabschlüssen
Für die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen sind vielfältige Punkte zu prüfen: Wurden die Saldenvorträge aus dem Vorjahr richtig in das abzuschließende Geschäftsjahr übernommen? Sind die für die einzelnen Betriebsstätten geltenden aktuellen Gewerbesteuerhebesätze bekannt? Liegen Aufzeichnungen darüber vor, auf wie viel Arbeitstage sich die gesamten Urlaubsrückstände der Belegschaft belaufen? Sind alle Unterlagen für die Berechnung noch zu gewährender Boni, Rabatte, Provisionen vorhanden?
Wir von Otto & Kollegen stellen uns allen Fragen, die zur Erstellung von Zwischen- und Jahresschlüssen für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu berücksichtigen sind. Wir übernehmen Ihre Jahresabschlussarbeiten oder unterstützen Ihre kaufmännische Fachabteilung dabei, diese selbst zu erstellen. Wir prüfen auch, ob bei der Umstellung von Computer- oder Buchhaltungsprogrammen Schwierigkeiten aufgetreten sind, die den Jahresabschluss beeinträchtigen.
Plausibilitätsprüfungen
Ab einer gewissen Finanzierungsgröße fordern Kreditinstitute in der Regel Plausibilitätsprüfungen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum Stichtag ausreichend beurteilen zu können. Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ohne die notwendigen Prüfungshandlungen und Dokumentation führt zumeist zur Verteuerung der Zinskonditionen und im schlechtesten Fall zur Nichtakzeptanz der eingereichten Unterlagen.
Wir von Otto & Kollegen unterstützen Sie bei der Vorbereitung einer solchen Plausibilitätsprüfung, führen diese auch für Sie durch. Dieses überzeugende Zahlenwerk liefert die entscheidenden Argumente für positive Verhandlungen mit Ihrer Hausbank oder Ihrem Finanzierer.
Durchführung von freiwilligen Prüfungen
Jahresabschlussprüfungen und Bilanzen werden von vielen Unternehmen als lästige Pflichtübung angesehen, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt hat. Doch in jeder Abschlussprüfung ist auch ein Mehrwert zu sehen: Durch den unabhängigen und sachlichen Blick eines Abschlussprüfers werden Fragestellungen aufgeworfen, die für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Gesellschaftervertreter im Vordergrund stehen.
Wir von Otto & Kollegen führen mit Ihnen freiwillige Prüfungen durch, die Ihnen helfen, den richtigen Kurs einzuschlagen. Wir stellen Ihnen Fragen, deren Antworten Sie in Richtung Erfolg lenken werden.
Bekanntmachungspflicht
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle offenlegungspflichtigen Unternehmen ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen. Dieses „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) wird nach EU-Vorgaben auch in Deutschland umgesetzt. Seitdem sind Unternehmen verpflichtet, den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger - ab 2010 nur noch elektronisch – einzureichen, bei Verzug Ordnungsgelder zwischen 5.000 bis 25.000 Euro zu begleichen und den Jahresabschluss im Internet zu veröffentlichen.
Wir von Otto & Kollegen unterstützen Sie dabei - auch mit der sicheren Übertragung Ihrer Daten.