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Steuerberatung

Inhalt

Ob Unternehmer, Investor oder Privatperson - wer das deutsche und internationale Steuerrecht verstehen und in die Praxis umsetzten will, benötigt Fachwissen und Erfahrung. 

Wir von Otto & Kollegen stellen uns diesen Aufgaben. In unserem Geschäftsfeld „Steuerberatung“ stellen wir Ihnen unser umfassendes Know-How und unser spezifisches Fachverständnis zur Verfügung. Wir planen Ihre steuerlichen Fragestellungen gemäß den Bestimmungen der Steuergesetzte und setzen diese in Ihrem Sinne um. Ihr familiäres Umfeld, Ihre persönliche Lebensplanung und Ihre finanziellen Ziele behalten wir dabei stets im Blick.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Steuerberechnungen für alle Steuerarten und Veranlagungsformen
  • Steuerklassenwahl
  • Analyse von Steuerunterlagen
  • Steuergestaltung
  • Erbschaftsberatung unter steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten.

Steuerberechnungen

Wer Einkommen bezieht, sollte sich stets einen Überblick darüber verschaffen, welche steuerlichen Belastungen mit bestimmten Einkünften verbunden sind. Mittels Steuerberechnungen kann ermittelt werden, welche Einkunftsarten auch nach Steuern noch attraktiv sind.

Wir von Otto & Kollegen übernehmen Steuerberechnungen für alle Steuerarten und Veranlagungsformen. Wir kümmern uns um Ihre Steuerbelastungen und helfen Ihnen, sonstige Bezüge steuerlich einzuordnen. Ihre Unterlagen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder andere Steuerarten erstellen wir so, dass Sie diese lesen können und sie den formalen Vorgaben Ihres Finanzamtes entsprechen.

Steueranalyse

In Zeiten der sich ständig ändernden Steuervorschriften tauchen auch bei einfachen Steuerverhältnissen Fragen auf. Mit einer Steueranalyse kann die Verbuchung steuerrelevanter Sachverhalte betrachtet und ihre Auswirkung auf die Buchhaltung, den Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen berücksichtigt werden.

Wir von Otto & Kollegen bieten Ihnen an, Ihre zuletzt ausgefüllte Steuererklärung gemeinsam mit Ihnen durchzugehen. Ist sie vollständig? Wurde alles richtig deklariert? Wir beantworten Ihre Fragen zu den einzelnen Positionen und weisen Sie auf mögliche Fehler und Verbesserungsmöglichkeiten hin.

Steuergestaltung

Steuergestaltung bedeutet die optimale Planung von wirtschaftlichen Prozessen. Dazu gehört die optimale Rechtsformwahl, Um- und Neustrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie die Erarbeitung von steueroptimierten Grundlagen, um die richtige Wahl betrieblicher Investitionen und privater Kapitalanlagen zu erleichtern. Auch beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen kann eine Steuergestaltung optimal umgesetzt werden.

Wir von Otto und Kollegen analysieren Ihre steuerrechtlichen Risiken und konzipieren alternative Gestaltungsmöglichkeiten. Unser Geschäftsfeld „Steuergestaltung“ wird insbesondere von mittelständischen Unternehmen geschätzt, die seit vielen Jahren unsere Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Sie profitieren von unserer Erfahrung in steuerrechtlichen Fragen zur Unternehmensnachfolge sowie den unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Vermögensübertragung und Erbfolgeregelungen. Unter Berücksichtigung Ihrer unternehmensspezifischen und privaten Gegebenheiten und Wünsche arbeiten wir daran, dass sich Ihre Zukunft möglichst sorgenfrei gestaltet.

Erbschaftsteuerberatung

Nachfolgeplanung hat viel mit Erbschaftsteuerberatung zu tun. Denn bei Beratungen zum Erbrecht und der Vermögensnachfolge ist immer eine mögliche Belastung durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beachten. Der offene und vorausschauende Umgang mit dem Thema Unternehmensnachfolge dient aus der Sicht von Steuerprofis vor allem der Sicherung des Unternehmens und des Privatvermögens. 

Wir von Otto & Kollegen beraten Sie zu allen Führungs- und Nachfolgethemen in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher oder personeller Hinsicht. Wir vertreten die Auffassung, dass eine sachgerechte und zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten im Vordergrund stehen muss. Gern helfen wir Ihnen dabei, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihres Unternehmens und erstellen mit Ihnen ein Übergabekonzept, in dem Ihre Wünsche für die zukünftige Verwendung Ihres Firmeneigentums sicher gestellt werden. Im Geschäftsfeld „Erbschaftsteuerberatung“ stellen wir stets steuerrechtliche und zivilrechtliche Belange in den Mittelpunkt. Mit Hilfe unseres Netzwerkes verfügen wir über die notwendige zivilrechtliche Kompetenz, die wir in aktuelle Gegebenheiten einzubinden wissen.

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